Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend " Allgemeine Geschäftsbedingungen", „ AGB“) gelten für die Nutzung von Standard-Softwareprogrammen (nachfolgend " Software"), die von der UBP Coaching UG (nachfolgend „ Provider“), hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden. Der Kunde kann sowohl über einen Webbrowser als auch über eine vom Provider bereitgestellte App (nachfolgend auch die „ App“) auf die Software zugreifen.
Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ näher bezeichneten Software (die „ Software“) in dem dort beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Software wird vom Provider über dessen Webserver dem Kunden zur Nutzung kostenpflichtig bereitgestellt. Die Anwendungs-Software verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt. Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass sich die Software als auch die App noch in einer Beta-Phase Version 0.1 befinden, was unter anderem zu häufigeren Wartungen der Software oder der App führen kann. Trotzdem akzeptiert der Partner die Software und die App mit den Einschränkungen, die für Software in solch frühem Stadium gelten, als die, die er vertragsgemäß erwartet.
Zur Verfügung gestellt wird die dazugehörige App, die auf Smartphones der Angestellten oder freien Mitarbeiter des Kunden betrieben werden kann, um den Mitarbeitern, insbesondere Fahrern, den Zugriff auf die Software zu ermöglichen. Ohne den Download der App ist die Software nicht voll funktionsfähig. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis.
Der Provider kann die Anwendungssoftware im Rahmen der technischen Möglichkeiten ändern, wenn die Änderung der Software unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist.
Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ genannten Software besteht jedoch nicht.
Sofern für die Nutzung der Software Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) erforderlich sind, wird der Provider dem Kunden diese mit Vertragsschluss, spätestens jedoch eine Woche nach Vertragsschluss mitteilen.
Der Kunde darf von der im individuellen Angebot genannten Anzahl von Arbeitsplätzen gleichzeitig auf die für ihn bereit gehaltene Anwendungssoftware zugreifen. Die Arbeitsplätze müssen die in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Die Anbindung der Arbeitsplätze des Kunden erfolgt über eine vom Kunden einzurichtende Datenverbindung gemäß den Angaben in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“.
Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass eine Verfügbarkeit der Software von 100 % nicht möglich ist und vom Provider nicht garantiert wird. Der Provider ist jedoch bemüht, die Verfügbarkeit der Software so hoch wie möglich zu halten. In Abstimmung mit dem Kunden kann der Provider die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern.
Die Nutzung der Anwendungssoftware wird dem Kunden nach dessen Wahl zeitlich gestaffelt zur Verfügung gestellt. Die Vertragslaufzeiten betragen ein (1), zwei (2) oder drei (3) Jahre. Von dieser Regelung kann durch Individualvereinbarung abgewichen werden. Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende des Ablaufs der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich dieser Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr soweit nach Ziffer 2.2 nichts anderes gilt.
Die Vertragslaufzeit kann von beiden Seiten einvernehmlich jahrweise oder durch Individualvereinbarung um einen abweichenden Zeitraum verlängert werden. Außerhalb der vom Kunden beauftragten Zeiträume ist der Provider nicht verpflichtet, die Anwendungssoftware zur Nutzung zu überlassen. Ist der vom Kunden gebuchte Leistungszeitraum abgelaufen, wird der Provider die Anwendung schließen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, soweit keine Individualvereinbarung besteht, automatisch um die zuletzt vereinbarte und abgelaufene Vertragslaufzeit, soweit der Kunde dieser Regelung nicht spätestens einen (1) Monat vor Ende der Vertragslaufzeit widerspricht.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung bedarf der Textform.
Der Provider stellt dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen eine Support-Hotline zur Verfügung, die der Kunde telefonisch erreichen kann. Die telefonisch erreichbare Service-Hotline dient allein der telefonischen Beantwortung von Fragen zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software. Der Support wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt.
Die Service-Hotline steht dem Kunden werktags in der Zeit von 9 bis 17 Uhr zur
Verfügung.
Die Telefonnummer der Service-Hotline lautet +49 30 92100491
Der Provider wird dem Kunden eine Änderung dieser Nummer unverzüglich
mitteilen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem für ihn vom Provider eingerichteten virtuellen Datenserver Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Der Provider schuldet lediglich die zur Verfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Ihn treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen.
Der Provider bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an. Die Umsetzung der Verschlüsselung ist in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ geregelt.
Der Provider verpflichtet sich, alle nach den geltenden Datenschutzvorschriften erforderlichen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Er wird die im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufträge gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen einhalten.
Der Provider wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen Provider und Kunden vereinbarten Datenformat.
Verlangt der Kunde die Herausgabe einer Kopie der Daten, so hat er hierfür die anfallenden Kosten zu tragen.
Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 14 Tage nach in der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunde löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Der Provider ist berechtigt, die Daten in anonymisierter Form zu speichern, abzuändern zu übertragen und zu verändern; dies gilt auch für den Zeitraum nach der Löschung nach Ziffer 6.3 zu verwenden.
Der Kunde erhält den vertraglich geschuldeten Zugang zu dem System, ist aber für die Durchführung von Backups selbst verantwortlich. Eine Haftung für nichterfolgte Backups, für welche sich der Kunde allein verantwortlich zeichnet, schließt der Provider aus.
Der Provider wird dennoch eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung im Sinne eines „Full-Backup“. Die Rückhaltezeit (Retention Time) beträgt 14 Tage. Die regelmäßigen Zeiten der Datensicherung werden mit dem Kunden abgestimmt.
Der Kunde erhält für jeden der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitsplätze eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzernamen und einem Passwort. Benutzername und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
Jede Benutzerlizenz darf nur aufgrund einer Individualvereinbarung auf mehr als einem Endgerät (beispielsweise PC, Notebook, Handy etc.) genutzt werden.
Bei erstmaliger Eingabe oder Änderungen des Kennworts hat der Kunde ein den Bestimmungen im „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ entsprechendes sicheres Kennwort zu verwenden.
Die Zugriffsberechtigungen müssen regelmäßig gemäß den Bestimmungen der „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ geändert werden.
Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen dem von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Smartphones, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Softwareversion entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Der Kunde wird die ihm vom Provider überlassene Software und nachfolgende Updates auf jedem Arbeitsplatzrechner verwenden, von dem aus er berechtigter Weise auf die Anwendungssoftware zugreifen will. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen des Providers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der Anlage „Aktuelles Informationsblatt/ Systemspezifikation“ genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden.
Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die vom Provider für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen (als Backups) zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Provider zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Providers zu gestatten. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.
Der Kunde erhält vom Provider das Nutzungsrecht der Software nur bezüglich des vertraglich geschuldeten Umfangs. Dieser beschränkt sich auf die Datenablage durch den Kunden und deren Nutzung, soweit durch Individualvereinbarung nichts anderes bestimmt ist.
Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Software nicht vervielfältigen, es sei denn eine Vervielfältigung ist für die Benutzung der Software notwendig. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) oder von dem Kunden eingesetzten Hardware.
Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen insbesondere auch der Ausdruck des Programmcodes sowie das Fotokopieren des Benutzerhandbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen.
Der Kunde hat für die von ihm gewählten Service-Kategorien die sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Providers ergebenden Entgelte zu zahlen. Mittels Individualvereinbarung kann von diesen Preisen abgewichen werden.
Hinsichtlich Mehraufwendungen, die über die gemäß § 1 und § 4 dieses Vertrages vom Provider geschuldeten Leistungen hinausgehen (z.B. Durchführung von Einweisungen und Schulungsleistungen, Änderung oder kundenspezifische Anpassungen der vertragsgegenständlichen Software) werden sich die Parteien individuell einigen.
Der Provider wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software gemäß § 1 dieses Vertrages und des Datahosting gemäß § 4 dieses Vertrages gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB. Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Providers.
Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs.1 Alt.1 BGB wird ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Software und deren Funktionsweise unverzüglich im Anschluss an die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch einen qualifizierten Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich (E-Mail, Brief, Fax) unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.
Der Provider haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die vom Kunden innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des die Haftung auslösenden Ereignisses an den Provider gezahlte Vergütung im Rahmen dieses Vertrags.
Der Provider haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Providers auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, wozu sich der Kunde verpflichtet, eingetreten wäre.
Alle vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern und eventuell eingebundenen Erfüllungsgehilfen.
Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
Der Kunde haftet dem Provider, soweit diesem Schäden aufgrund der Nichtbeachtung urheberrechtlicher Vorschriften durch den Kunden oder einer dem Kunden zuzuordnenden Person entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen erforderlich ist und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.
Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform.
Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Weitergehende Bedingungen, insbesondere AGB des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Es gelten ausschließlich die AGB des Providers.
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand, das für den Sitz des Providers zuständige Gericht.
Die von der UBP Coaching UG angebotenen Softwareprodukte verfügen seit dem 26. Juli 2019 über den folgenden Funktionsumfang:
Disponenten-Software:
Fahrer-App:
Hardware-Anforderungen
Disponenten-Software:
Für die Verwendung der Disponenten-Software müssen die Hardwareanforderungen für das verwendete Betriebssysteme und den verwendeten Webbrowser erfüllt sein (siehe 2 . Software ).
Fahrer-App::
Für die Verwendung der Fahrer-App müssen bei Verwendung des iOS Betriebssystems die Systemvoraussetzungen für iOS 11.3 erfüllt sein (iPhone 5s oder neuer). Bei Verwendung des Android Betriebssystems müssen die Hardwareanforderungen für Android 8.1 (Oreo) erfüllt sein.
Software-Anforderungen
Disponenten-Software:
Wenn Sie die Disponenten-Software verwenden möchten, benötigen Sie eines der folgenden Betriebssysteme:
Darüber hinaus benötigen Sie einen der folgenden Web-Browser:
Fahrer-App::
Für die Verwendung der Fahrer-App wird eines der folgenden Betriebssysteme benötigt
Hardware-Anforderungen
Datenverbindung
Für die volle Funktionsfähigkeit der Disponenten-Software ist eine Downloadrate von mindestens 50 MBit/s und eine Uploadrate von mindestens 10 Mbit/s erforderlich.
Für die volle Funktionsfähigkeit der Fahrer-App ist eine Downloadrate von mindestens 42 Mbit/s (UMTS HSPA+/3G) und eine Uploadrate von 5MBit/s erforderlich.
Die Datenübertragung zwischen dem Nutzer und Provider wird durch ein TLS-Zertifikat verschlüsselt.
Nutzer der Disponenten-Software legen bei der initialen Einrichtung des Nutzerkontos ein Passwort fest, um den Zugriff Unbefugter auf ihr Nutzerkonto zu verhindern. Nutzer der Fahrer-App können in gleicher Weise eine PIN (Persönliche Identifikationsnummer) für diesen Zweck festlegen. Passwort bzw. PIN hat der Nutzer stets geheim zu halten. Für die Disponenten-Software kann der Nutzer zurzeit ein Passwort festlegen, welches mindestens vier Zeichen hat. Wir empfehlen jedoch ein Passwort zu wählen welches mindestens 8 Zeichen hat, sowie mindestens eine Zahl und ein Sonderzeichen enthält. Darüber hinaus empfehlen wir das entsprechende Passwort mindestens alle 6 Monate zu ändern.
Die PIN für den Zugang zur Fahrer-App entspricht einer vierstelligen Zahlenkombination. Wir empfehlen auch die PIN mindestens alle 6 Monate zu ändern.